Ansichtssache - Second Fashion und Kunsthandwerk - Kommissionsbedingungen
Ansichtssache - Kleinkunst & Second Fashion

Kommissionsbedingungen


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Annahme, Dauer der Kommission

Es werden gepflegte, gereinigte und modische Damenbekleidung, Accessoires und handgefertigtes Kunsthandwerk in Kommission genommen. Die Dauer der Verkaufskommission ist auf 2 Monate begrenzt.
Nicht verkaufte Waren sind spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Kommissionszeit vom Eigentümer oder einem Bevollmächtigtem abzuholen.
Nicht fristgemäß abgeholte Ware kann karitativen Zwecken zugeführt werden.
Ein Vergütungsanspruch des Eigentümers entsteht dadurch nicht.
Die Warenannahme und Abholung kann aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden.

Verkaufserlös, Verteilung

Der Verkaufspreis der Ware wird in Abstimmung mit dem Eigentümer festgesetzt.
Der Preis der Ware kann während der Kommissionszeit reduziert werden. Festpreise können im Einzelfall abgesprochen werden. Die Provision des Vermittlungsgeschäftes beträgt 50% des Verkaufserlöses (inkl. MWST) für Textilien und 25% für die kunsthandwerklichen Gegenstände. Der Eigentümer erhält 50%/75% des Verkaufserlöses ausgezahlt.
Für Brautkleider gelten gesonderte Bedingungen: unsere Provision beträgt 35% inkl. MwSt und die Laufzeit beträgt 12 Monate.
Die Abrechnung für den Eigentümer erfolgt einmalig per Banküberweisung oder bar nach Absprache, nach Ablauf der Kommissionszeit. Zwischenauszahlungen sind nicht möglich. Die Bearbeitungsgebühr pro Auftragsseite beträgt 3 Euro.

Versicherung, Haftung

Es besteht keine Haftung bei Beschädigung, Verschmutzung oder Abhandenkommen der Ware infolge Ladendiebstahls. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Datenschutz

Ihre Daten werden nur für die interne Kundendatei verwendet.

Haftungsausschluss dieses Onlineangebotes (Disclaimer)

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