Kommissionsbedingungen
Annahme, Dauer der Kommission
Es werden gepflegte, gereinigte und modische Damenbekleidung, Accessoires und handgefertigtes Kunsthandwerk in Kommission genommen.
Die Dauer der Verkaufskommission beträgt mindestens 2 Monate.
Nicht verkaufte Waren sind spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Kommissionszeit vom Eigentümer oder einem Bevollmächtigtem abzuholen.
Nicht fristgemäß abgeholte Ware kann karitativen Zwecken zugeführt werden.
Ein Vergütungsanspruch des Eigentümers entsteht dadurch nicht.
Verkaufserlös, Verteilung
Der Verkaufspreis der Ware wird in Abstimmung mit dem Eigentümer festgesetzt.
Der Preis der Ware kann während der Kommissionszeit reduziert werden. Festpreise können im Einzelfall abgesprochen werden.
Die Provision des Vermittlungsgeschäftes beträgt 50% des Verkaufserlöses (inkl. MwSt.) für Textilien und 25% für die kunsthandwerklichen Gegenstände. Der Eigentümer erhält 50%/75% des Verkaufserlöses ausgezahlt.
Für Brautkleider gelten gesonderte Bedingungen. Die Provision beträgt 35% inkl. MwSt. und die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate.
Die Abrechnung für den Eigentümer erfolgt einmalig per Banküberweisung (gegen Gebühr) oder bar nach Absprache, nach Ablauf der Kommissionszeit. Zwischenauszahlungen sind nicht möglich.
Die Bearbeitungsgebühr pro Auftragsseite beträgt 3,50 Euro.
Versicherung, Haftung
Es besteht keine Haftung bei Beschädigung, Verschmutzung oder Abhandenkommen der Ware infolge Ladendiebstahls.
Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Datenschutz
Ihre Daten werden nur für die interne Kundendatei verwendet.